Das kleine ET420-Lexikon

Notbremsüberbrückung

Kurz: NBÜ

Die Betriebsordnung im Eisenbahnverkehr schreibt mittlerweile für Fahrzeuge im Personenverkehr die Einrichtung einer Notbremsüberbrückung (NBÜ) vor, wenn diese auf Tunnelstrecken eingesetzt werden sollen. Die Ausrüstung einer NBÜ wurde schon frühzeitig bei ICEs und Reisezügen auf Schnellfahrstrecken realisiert. Ebenso geschah dies für Triebzüge die längere Tunnelstrecken befahren, insbesondere solche die sich in den Ballungszentren befinden und zumeist auch Tunnelbahnhöfe aufweisen.

Bild: Hektometertafel mit NBÜ Kennzeichnung
Hektometertafel mit NBÜ Kennzeichnung am Mainzer Tunnel.
Foto: Dirk Mattner

Der Einführung der NBÜ ist eine Güterabwägung in der Sicherheitsphilosophie vorangegangen. Sinn und Funktion einer Notbremse ist die sofortige Bremsung eines Zuges, da durch eine eingetretene bedrohliche Entwicklung eine Weiterfahrt Personen- und Sachschäden verursachen könnte. Die NBÜ setzt diese Regel jedoch außer Kraft und ermöglicht dem Triebfahrzeugführer das Fahrzeug bis zu einem von ihm, bzw. vom Fahrweg bestimmten Haltepunkt zu fahren. In der Güterabwägung sind die zuständigen Behörden und Institutionen zu dem Schluss gekommen, dass ein zum sofortigen Stillstand gebrachter Zug im Tunnelbereich ein höheres Sicherheitsrisiko bedeutet, als die Weiterfahrt zum Tunnelende oder zum nächsten Haltepunkt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahrzehnte, insbesondere die von Bergungs- und Rettungskräften, unterstrich diese Entscheidung.

Die Triebzüge der Baureihen 420/421 sind mit einer elektropneumatischen Notbremsüberbrückung ausgestattet. Diese überbrückt ab einer Geschwindigkeit von 8 km/h automatisch die Notbremsen, kann aber im Stillstand zusätzlich auch noch manuell vom Triebfahrzeugführer aktiviert werden. Bei überbrückter Notbremse zeigt der Leuchtmelder "Notbremse" auf dem Führerpult dauerlicht. Wird die Notbremse manuell überbrückt ertönt ein Dauerhupton. Beim ansprechen einer Notbremse blinkt der Leuchtmelder "Notbremse" und abwechselnd dazu ertönt ein Hupton.

Bild: NBÜ Kennzeichnung am Fahrzeugrahmen
NBÜ Kennzeichnung bei der Bremsanschrift am Fahrzeugrahmen eines Frankfurter 420er.
Foto: Dirk Mattner

Beim überbrücken der Notbremse wird die Luftleitung zwischen dem Notbremsventil und den Notbremsen im Fahrgastraum durch das Magnetventil Steuerluft unterbrochen. Wird nun eine Notbremse gezogen kann das Notbremsventil nicht ansprechen. Der Druckwächter Notbremse erkennt jedoch, dass kein Druck mehr im Notbremskreis vorhanden ist. Dadurch erhält der Tf in oben beschriebener Weise die Meldung, dass eine Notbremse betätigt wurde. Bei nicht überbrückter Notbremse entweicht die Luft aus dem Notbremskreis und das Notbremsventil entlüftet die Hauptluftleitung. Um die Suche nach der gezogenen Notbremse im Zugverband zu erleichtern kann der Tf nach dem anhalten den Richtungsschaltergriff abziehen und sieht dann an einer leuchtenden Bremsprobeleuchte, bzw. Notbremsleuchte (1./2.Bauserie) in welchem Wagen die Notbremse betätigt wurde.

(mw/dm)
30.12.2007