Das kleine ET420-Lexikon

Abschleppen

 

Pannen können auch dem besten Fahrzeug passieren und dann heisst es den Zug abzuschleppen. Soll das Fahrzeug von einer Lok abgeholt werden, zeigt sich schnell das augenscheinlichste Problem bei Triebzügen wie dem ET420, die Scharfenbergkupplung (Schaku). Eine sogenannte Übergangskupplung (auch bekannt als Notkupplung) löst das Problem: Sie wird an die konventionelle Kupplung der Lok angebracht, wodurch diese dann mit der Schaku des Triebwagens kuppeln kann.

Abschleppen mit Notkupplungen

Wird mittels dieser Notkupplungen abgeschleppt, so gilt stets eine festgesetzte Geschwindigkeitsbeschränkung. Diese resultiert vor allem aus der Tatsache, dass der Triebzug nicht mehr elektrisch gebremst werden kann. Die nun allein auf die Druckluftergänzungsbremse lastenden Bremsleistungen erfordern Grundsätzlich eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (Hg) auf 70km/h. Eine Hg von 100 km/h wäre zwar problemlos machbar, es wird jedoch aus Komfortgründen darauf verzichtet.

Handelt es sich bei der Übergangskupplung um eine ohne Zughakenführung, so muss die Hg sogar von 70km/h auf 30km/h herabgesetzt werden. Diese vereinfachten Notkupplungen, die durch einen gelben Anstrich gekennzeichnet sind, findet man vornehmlich noch im Einsatzbereich der Münchener S-Bahn vor. Die in blauer Farbe gehaltenen Notkupplungen lassen dagegen die zuvor erwähnten 70km/h Hg zu. Mit dem Fahrplanwechsel am 10. Juni 2001 sind jedoch die Vorschriften geändert worden - es wird nicht mehr zwischen blauer und gelber Kennfarbe unterschieden. Die Hg ist jetzt generell auf 70 km/h festgesetzt worden. Die neuen Notkupplungen des Bh München-Steinhausen (WMSth) haben ebenfalls gelbe Kennfarbe, sind jedoch - im Gegensatz zur gelben "Ursprungsausführung" mit 10-bar Leitung und Zughakenführung ausgestattet (analog der Übergangskupplungen mit der Kennfarbe blau).

Triebzug schleppt Triebzug

Einfacher scheint es da noch zu sein den Triebzug mit einen anderen ET420er abzuschleppen, doch auch hier gelten bei defekten Fahrzeugen strenge Regeln.

Wird ein Zug mit mehr als drei Einheiten gebildet, so beträgt wiederum die zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h, da der Steuerstrom nur durch drei Einheiten gekuppelt werden darf. Weitere angehängte Einheiten werden Stromlos mitgezogen, insgesamt darf ein Zug nur aus höchstens 6 Einheiten (max. 72 Achsen) gebildet werden. Zudem muss immer das Verhältnis der Zahl von abschleppenden Fahrzeugen zu den abzuschleppenden Fahrzeugen mindestens gleich sein. So dürfte eine Einheit keine zwei weiteren Einheiten abschleppen. Zum Teil gelten auf besonderen Streckenabschnitten, wie z.B. der steile Hasenbergtunnel in Stuttgart, noch schärfere Vorschriften. Es wird bei diesen Zugkonstruktionen nach "Superlangzug" (6 Einheiten) und "Supervollzug" (4 Einheiten) unterschieden. Im letzteren Fall ist das Sperrstück nach der 3. Einheit umzudrehen - so wird das elektrische Kuppeln verhindert.

420 151 und fünf weitere 420er... Regelmässige "Superlangzüge" waren z.B. in München bei jeder sog. Wochenendabstellung zu beobachten. So wie hier im Herbst 1999 bei München Pasing. Foto: Rof

Schieben statt schleppen

Bei manchen Betriebssituationen muss der liegengebliebene Triebzug von einem dahinterstehenden weggeschoben werden. Hier gilt dann eine Hg von 10 km/h. Geschobene Züge (Störungsfall) = Hg 10 km/h.

("1./2.BS"; dm)
Stand:2001